Die Solareinheit wird im MaStR registriert. Für die vereinfachte Steckersolar-Registrierung gelten unter anderem maximal 2.000 W Modulleistung und maximal 800 VA zugeordnete Wechselrichterleistung.
MINI POWER · MASTR-HILFE 2026
Balkonkraftwerk & Speicher anmelden
So bereiten Sie die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks und eines fest installierten Speichers vor – mit offiziellen Schritten, einer persönlichen Datenübersicht und passenden Unterlagen zu ausgewählten Mini-Power-Produkten.
- Stand 20.08.2026
- Assistent sendet keine Eingaben
- Keine Passwortabfrage
KURZANTWORT
Ein Balkonkraftwerk gehört in das Marktstammdatenregister. Ein ortsfest betriebener, direkt oder indirekt mit dem öffentlichen Netz verbundener Batteriespeicher wird zusätzlich als eigene Einheit registriert. Bei einer Kombination aus PV und Speicher benötigen Sie deshalb in der Regel zwei Datensätze – auch wenn beide Funktionen in einem Gerät stecken. Für jede Einheit gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat ab ihrer tatsächlichen Inbetriebnahme.
1 · RICHTIG EINORDNEN
Was muss registriert werden?
„Balkonspeicher“ ist keine einheitliche Registerkategorie. Entscheidend ist, welche Einheiten tatsächlich betrieben werden und wie sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind.
PV und Speicher sind zwei Registereinheiten. Sie können im selben Assistentenlauf erfasst werden, müssen danach aber beide als eigene Einheit vorhanden sein.
Ist die PV bereits registriert, wird der neue ortsfeste Netzspeicher ergänzt und mit der vorhandenen Solareinheit verknüpft. Halten Sie deren MaStR-Nummer bereit.
Ein überwiegend mobil für Camping oder Outdoor genutztes Gerät ist typischerweise kein ortsfest betriebener Netzspeicher. Produktname und „Nulleinspeisung“ allein entscheiden jedoch nicht über die Pflicht.
Ein gemeinsames Gehäuse macht aus PV und Batterie nicht automatisch nur einen Registereintrag. Prüfen Sie nach Abschluss, ob sowohl die Solareinheit als auch die Speichereinheit angelegt wurden.
2 · VORBEREITEN
Was sollten Sie bereithalten?
Die Dokumente dienen vor allem dazu, korrekte Werte abzulesen. Bei kleinen Anlagen bedeutet „bereithalten“ nicht automatisch, dass jedes Dokument hochgeladen werden muss.
Person und Standort
- Zugriff auf Ihre E-Mail-Adresse für das MaStR-Konto
- Daten des tatsächlichen Anlagenbetreibers
- Wohn- und abweichende Installationsadresse
- Stromrechnung mit Zählernummer und Netzbetreiber
Anlage und Termine
- Inbetriebnahmedatum der PV-Einheit
- Separates Inbetriebnahmedatum des Speichers
- Vorhandene MaStR-Nummern
- Angabe zur Einspeisevergütung
Technische Nachweise
- Typenschilder von Modulen, Wechselrichter und Speicher
- Datenblätter und Bedienungsanleitungen
- Rechnung und gegebenenfalls Inbetriebnahmeprotokoll
- Zertifikate oder Netzbetreiber-Unterlagen, falls verlangt
Beim Balkonkraftwerk ist maßgeblich, wann erstmals Wechselstrom in den Wohnungsstromkreis gelangte – häufig das erste Einstecken. Beim Speicher zählt dessen eigene technische Inbetriebnahme. Wenn Sie das Datum nicht sicher kennen, prüfen Sie Ihre Unterlagen statt zu schätzen.
3 · REGISTRIEREN
Schritt für Schritt durch die Registrierung
-
01
Umfang und Betreiber klären
Legen Sie fest, ob PV, Speicher oder beide Einheiten neu registriert werden. Betreiber ist die Person, die den Betrieb tatsächlich bestimmt und das wirtschaftliche Risiko trägt – nicht zwingend Eigentümer oder Rechnungsempfänger.
-
02
MaStR-Benutzerkonto anlegen
Registrieren Sie sich im offiziellen Marktstammdatenregister und bestätigen Sie die E-Mail. Verwenden Sie ein eigenes, nur Ihnen bekanntes Passwort.
-
03
Anlagenbetreiber erfassen
Hinterlegen Sie Person, Anschrift und Kontaktdaten. Bei abweichendem Anlagenstandort geben Sie beide Adressen getrennt an.
-
04
Solareinheit registrieren
Wählen Sie bei einem passenden Steckersolargerät den vereinfachten Ablauf. Tragen Sie Inbetriebnahme, Standort, Modulleistung, Wechselrichterleistung und Zählernummer anhand Ihrer Unterlagen ein.
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05
Speichereinheit ergänzen
Erfassen Sie den Speicher als eigene Einheit. Je nach Maske werden unter anderem Technologie, Kopplung, nutzbare Kapazität, Leistung, Netzbetreiber und die verknüpfte Solareinheit abgefragt.
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06
Netzbetreiber-Prozess prüfen
Für Speicher gilt nicht pauschal die Steckersolar-Vereinfachung „nur MaStR“. Prüfen Sie das Portal und die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.
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07
Bestätigungen herunterladen
Kontrollieren Sie alle Angaben. Speichern Sie die Registrierungsbestätigung jeder angelegten Einheit und notieren Sie die jeweiligen MaStR-Nummern.
4 · ZWEI WEGE PRÜFEN
MaStR und Netzbetreiber sind nicht dasselbe
MARKTSTAMMDATENREGISTER
Bundesweites Register
PV und ortsfester Netzspeicher werden dort als Einheiten erfasst. Die Registrierung ersetzt nicht in jedem Fall weitere technische Meldungen.
NETZBETREIBER
Lokaler Anschlussprozess
Bei Speicher, Vergütungswunsch oder Anlagen außerhalb der vereinfachten Steckersolar-Regeln ist zusätzlich der lokale Prozess zu prüfen. Portale und Zusatzfelder unterscheiden sich regional.
Kann ein Speicher aus dem öffentlichen Netz laden und erreicht die wirksame Netzbezugsleistung mindestens 4,2 kW, kann zusätzlich der Prozess für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG relevant werden.
5 · PERSÖNLICHE DATENÜBERSICHT
Registrierdaten-Assistent
Wählen Sie Ihre Situation und die bei Mini Power gekauften Produkte aus. Der Assistent liest öffentlich sichtbare, aktuell hinterlegte Produktspezifikationen und Dokumente aus. Sie bestätigen anschließend alle technischen Werte am Typenschild oder Datenblatt.
6 · SICHERE GRENZE
Warum wir Ihr MaStR-Passwort nicht abfragen
Mini Power fragt niemals nach Ihrem MaStR-Passwort. Die offiziellen MaStR-Hinweise verlangen, reguläre Zugangsdaten geheim zu halten. Ein Theme-Formular könnte außerdem weder E-Mail-Aktivierung noch Sicherheitsabfragen und Portaländerungen zuverlässig abbilden.
Sie können die Registrierung mit der hier erzeugten Datenübersicht selbst durchführen. Eine spätere Registrierung durch Mini Power wäre nur als getrennte Dienstleistung mit ausdrücklicher Vollmacht und einem eigenen MaStR-Benutzerkonto von Mini Power vertretbar – nicht mit Ihrem Passwort.
7 · NACHPRÜFEN
Offizielle Quellen
- Bundesnetzagentur: Registrierung von Solaranlagen
- Bundesnetzagentur: Steckersolargeräte
- MaStR-Hilfe: Solareinheit und Stromspeicher registrieren
- MaStR: Handbuch zur vereinfachten Solar-Registrierung (PDF)
- MaStR: Registrierungshilfe für Stromspeicher (PDF)
- MaStRV § 5: Fristen
- Bundesnetzagentur: steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Redaktionell geprüft am 20.08.2026. Registermasken, Rechtslage und Netzbetreiber-Prozesse können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Behörden und Ihres Netzbetreibers. Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Elektrofachberatung.

































