FÜR PV-ANLAGEN

Null MwSt. im Jahr 2024

Für gebäudenah installierte Photovoltaik-Anlagen, die ab 2023 vollständig geliefert oder installiert werden, gilt der sogenannte Nullsteuersatz, eine Umsatzsteuer von 0 %.

GESETZESGRUNDLAGE

Auszug aus der ursprünglichen Seiteninformation

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